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Aktuelles aus der Personalverrechnung
Streichung der schrittweisen Erhöhung des AKÜ-Beitrags
Mit BGBl I 2019/21, ausgegeben am , wurde die ursprünglich ab April 2019 vorgesehene schrittweise Erhöhung des Arbeitgeberbeitrags zum Sozial- und Weiterbildungsfonds für überlassene Arbeitskräfte von derzeit 0,35 % auf 0,5 % ab dem 2. Quartal 2019 und auf 0,8 % ab dem 2. Quartal 2021 aus § 22d AÜG gestrichen. Der Beitragssatz beträgt somit weiterhin, auch nach Ende März 2019, 0,35 % der Beitragsgrundlage.
Änderung der Richtwerte ab
Durch Kundmachung des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, BGBl II 2019/70, ausgegeben am , wurden die neuen Richtwerte nach dem Richtwertgesetz, die mietrechtlich ab gelten, geändert. Die Richtwerte betragen pro Quadratmeter des Wohnflächenausmaßes:
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Bundesland | Richtwerte | Bundesland | Richtwerte | ||
(bis 3/2019) | ab 4/2019 | (bis 3/2019) | ab 4/2019 | ||
Burgenland | (5,09 €) | 5,30 € | Steiermark | (7,70 €) | 8,02 € |
Kärnten | (6,53 €) | 6,80 € | Tirol | (6,81 €) | 7,09 € |
Niederösterreich | (5,72 €) | 5,96 € | Vorarlberg | (8,57 €) | 8,92 € |
Oberösterreich | (6,05 €) | 6,29 € | Wien | (5,58 €) | 5,81 € |
Salzburg | (7,71 €) | 8,03 € |
Diese Richtwerte bilden die Basis für die Sachbezugsbewertung für Wohnraum ab , da der jeweils am 31. 10. des Vorjahres geltende Richtwert anzusetzen ist. Die B...