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Anspruchsvoraussetzungen für Kinderbetreuungsgeld bei Auslandsbezug
Für den Bezug von Kinderbetreuungsgeld ist ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind Voraussetzung. Ein solcher liegt laut Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG) nur dann vor, wenn der Elternteil und das Kind in einer dauerhaften Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft an derselben Wohnadresse leben und beide an dieser Wohnadresse auch hauptwohnsitzlich gemeldet sind. Wird das Kinderbetreuungsgeld allerdings in einen Mitgliedstaat exportiert, hat – bei Fehlen eines dem österreichischen Melderecht vergleichbaren Systems im Wohnsitzmitgliedstaat – die Anspruchsvoraussetzung der gemeinsamen „hauptwohnsitzlichen Meldung“ gemäß § 2 Abs 6 KBGG zu entfallen ().
Sachverhalt
Die Klägerin und ihr Ehemann sind die Eltern eines 2017 geborenen Sohnes. Die Klägerin und ihr Sohn sind am selben Wohnsitz in der Tschechischen Republik hauptwohnsitzlich gemeldet, wohnen jedoch gemeinsam mit dem Ehemann in einer anderen (Miet-) Wohnung in der Tschechischen Republik. Der Ehemann der Klägerin pendelt von Montag bis Donnerstag zwischen seinem Wohnsitz in der Tschechischen Republik und seiner Arbeitsstätte in Österreich. Er übernachtet jedoch stets in der Ehewohnung in der Tschechischen Republik und hält sich auch an den Wochenenden re...