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Arbeitslosigkeit bei unselbständiger Beschäftigung: Keine Bindung an Einkommensteuerbescheid
Eine geringfügige Beschäftigung schließt Arbeitslosigkeit nicht aus. Bei Ausübung einer unselbständigen Beschäftigung ist die Frage, ob Geringfügigkeit vorliegt, aber nicht anhand des Einkommensteuerbescheides zu beurteilen. Maßgeblich ist der Anspruchslohn ().
Sachverhalt
Das AMS forderte vom Beschwerdeführer Arbeitslosengeld zurück und begründete dies damit, dass er im betreffenden Zeitraum nach den im Zuge einer GPLA getroffenen Feststellungen vollversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sei. Nach den beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger geführten Versichertendaten hatte er Anspruch auf ein Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze.
Der Beschwerdeführer wandte dagegen ein, dass es sich lediglich um eine geringfügige Beschäftigung gehandelt habe. Er habe allerdings keinen Lohn erhalten und deswegen die Arbeit beendet. Nach dem (vor der Durchführung der GPLA ergangenen) Einkommensteuerbescheid erhielt der Beschwerdeführer Bezüge unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze. Fraglich war daher die Bindung des AMS an den Einkommensteuerbescheid.
Erkenntnis des VwGH
Der VwGH bestätigte die Auffassung des AMS, wonach in dieser Konstellation keine Bindungs...