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SWI 5, Mai 2017, Seite 276

Einkünftezurechnung im Unionsrecht

Smit (EC Tax Review 2017, 67) stellt die These auf, dass die Finanzverwaltungen dem Umstand zu viel Augenmerk schenken, Einkünfte zumindest in einem Staat zu besteuern, ohne sich damit auseinanderzusetzen, in welchem Staat die Steuern anfallen sollen. Ein solcher Zugang stehe im Widerspruch zu den Grundsätzen des Unionsrechts und auch des DBA-Rechts, wonach Gewinne grundsätzlich dort zu versteuern sind, wo die gewinnverursachenden Tätigkeiten gesetzt werden. Vor diesem Hintergrund plädiert Smit dafür, sich ganz allgemein und im Besonderen auch bei MNEs wieder stärker auf diese Grundsätze zu besinnen. Damit sollte es gelingen, auch unter Wahrung des Fremdvergleichsgrundsatzes gerechtere Ergebnisse bei der Aufteilung des Steuersubstrats auf die einzelnen Staaten zu erzielen.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
Univ.-Prof. Dr. Gerald Toifl lehrt Steuerrecht an der Universität Salzburg.
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