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Arbeitslosigkeit trotz Tätigkeit als Nachtragsliquidator
Eine Tätigkeit als Liquidator schließt Arbeitslosigkeit prinzipiell aus. Dies gilt aber dann nicht, wenn es sich um eine Nachtragsliquidation handelt. In dieser Konstellation ist Arbeitslosigkeit nämlich nur zu verneinen, wenn für die Tätigkeit auch ein Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze bezogen wird ().
Sachverhalt
Im gegenständlichen Fall war das Vorliegen von Arbeitslosigkeit (und somit der Anspruch auf Notstandshilfe) strittig. Der Beschwerdeführer war für den fraglichen Zeitraum als Liquidator einer GmbH bestellt, weshalb das AMS Arbeitslosigkeit verneinte.
Im Verfahren wurde vor allem vorgebracht, dass es sich um eine Bestellung zum Nachtragsliquidator handelte, für die der Beschwerdeführer kein Entgelt erhielt. Weiters wurde argumentiert, dass die Bestellung nicht im Firmenbuch veröffentlicht wurde, sodass sie keine konstitutive Wirkung hatte und dem Beschwerdeführer keine Organstellung zukam.
Stellung eines Liquidators
Der VwGH gab der Beschwerde statt.
Er führte dazu aus, dass ein GmbH-Geschäftsführer nur dann arbeitslos ist, wenn nicht nur der Anstellungsvertrag aufgelöst wurde, sondern auch die Hauptleistungspflicht nicht mehr besteht; dh, ...