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SWI 5, Mai 2017, Seite 243

Kann eine „App“ eine Betriebsstätte begründen?

Can an “App” Constitute a Permanent Establishment?

Hermann Peyerl

Electronically supplied services continue to put the principles of tax law to the test. Hermann Peyerl discusses how income derived from “apps” is taxed in an international context. Taxation in Austria, he points out, is primarily hindered by the OECD’s permanent establishment concept, and only to a lesser extent by Austrian tax law itself.

I. Der Beispielfall

Beim IFA-Kongress 2016 wurde folgender Fall debattiert, der in diesem Beitrag aus dem Blickwinkel des österreichischen Ertragsteuerrechts und des OECD-MA betrachtet werden soll:

Eine ausländische Konzernmuttergesellschaft betreibt eine „App“. Das ist eine Anwendungssoftware, dh ein Programmcode, die den „User“ in den unterschiedlichsten Bereichen unterstützt. Häufig werden damit elektronische Dienstleistungen erbracht. Meist werden „Apps“ mit einem mobilen Endgerät („Smartphone“) genutzt. Im Beispielfall ist die ausländische Konzernmuttergesellschaft aus Sicht des österreichischen Steuerrechts zivilrechtliche und wirtschaftliche Eigentümerin dieser „App“. Sie erbringt damit elektronische Dienstleistungen an österreichische „User“. Diese bezahlen die Dienstleistungen (meist mit Kreditkarte) direkt an die ausländische Konzernmutte...

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