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Reorganisation der Finanzverwaltung
In der 88. Sitzung des Nationalrates vom wurde das Finanz-Organisationsreformgesetz – FORG beschlossen. Hintergrund der Maßnahme ist, dass aufgrund der Digitalisierung und Globalisierung von Gesellschaft und Wirtschaft, der komplexer werdenden Rechtssysteme und der Altersstruktur der Bediensteten die Finanzverwaltung durch Bündelung der Kompetenzen, Beseitigung von Doppelgleisigkeiten sowie Erhöhung der fachlichen Qualität zukunftsfit gemacht werden soll. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
1. Neustrukturierung der österreichischen Finanzverwaltung
Mit dem Finanz-Organisationsreformgesetz wird die österreichische Finanzverwaltung nunmehr ab neu strukturiert. Im Detail werden damit folgende Maßnahmen umgesetzt:
An die Stelle der 40 Finanzämter (39 Finanzämter mit allgemeinem Aufgabenkreis und das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel) treten zwei Abgabenbehörden mit bundesweiter Zuständigkeit: zum einen das Finanzamt Österreich, zum anderen das Finanzamt für Großbetriebe. Die Steuer- und Zollkoordination ist in der neuen Struktur nicht mehr enthalten.
Die neun Zollämter werden ebenfalls zu einer Abgabenbehörde mit bundesweiter Zuständigkeit zusammengeführt und ergebe...