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Verkauf von Anteilen einer GmbH mit unbeweglichem Vermögen nach dem DBA Australien
Eine in Australien ansässige natürliche Person ist zu 14 % an einer österreichischen GmbH beteiligt, die wiederum inländische Gebäude und Grundstücke besitzt. Veräußert die natürliche Person diese Anteile, so kommt es für die Frage eines Besteuerungsrechts des Lagestaates Österreich zunächst darauf an, ob es sich bei den Anteilen an der österreichischen GmbH gemäß Art 13 Abs 2 lit a (iii) DBA Australien um „Aktien oder vergleichbare Beteiligungen an einer Gesellschaft, deren Vermögen ausschließlich oder hauptsächlich aus unmittelbaren Anteilsrechten betreffend in einem Vertragsstaat gelegene Grundstücke [...] besteht“, handelt. Dabei wird die Wortfolge „ausschließlich oder hauptsächlich“ iSd Art 13 Abs 2 lit a (iii) DBA Australien nicht etwa mit „überwiegend“ (im Sinne von mehr als 50 %) gleichzusetzen sein. Somit wird jedenfalls kein österreichisches Besteuerungsrecht gegeben sein, wenn durch den Anteil der Gebäude oder Grundstücke die 50%-Grenze nicht oder nur geringfügig überschritten wird (vgl EAS 3137, EAS 3146, EAS 3193, EAS 3214; vgl zur Berechnung des Wertverhältnisses EAS 1224, EAS 3146, EAS 3193, EAS 3214).
Handelt es sich bei der österreichischen GmbH jedoch um eine Gesellschaft, deren Vermögen „hau...