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SWI 5, Mai 2020, Seite 261

Homeoffice-Tätigkeiten im grenzüberschreitenden Verhältnis

Die OECD hat iZm COVID-19 ua auch zu der Frage Stellung genommen, wie aus Tätigkeiten im Homeoffice erzielte Einkünfte im Anwendungsbereich von DBA zu behandeln sind. Grundsätzlich wird bestätigt, dass Art 15 OECD-MA eine Besteuerung der auf die Homeoffice-Tage entfallenden Vergütungsteile im Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers vorsehe. Im Lichte von COVID-19 sei dieses Thema aber nicht ausschließlich auf Basis der geltenden Grundsätze zu lösen, sondern es bestehe die Notwendigkeit, eine geeignete Koordination zwischen den Ländern zu finden, um finanzielle Nachteile und den Verwaltungsaufwand gering zu halten. Lochmann (Blog Handelsblatt ) berichtet, dass das dBMF mit Luxemburg und den Niederlanden bereits am Sonderregelungen getroffen habe: Demnach gelten für den Zeitraum ab dem 11. 3. bis mindestens Arbeitstage im Homeoffice als in dem Land erbracht, in dem sie ohne die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erbracht worden wären. Die Vereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils einen Monat, sofern sie nicht von einem der Vertragsstaaten gekündigt wird. Fraglich ist aber, ob das dBMF mit solchen Vereinbarungen geltende DBA abändern kann.

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