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PV-Info 10, Oktober 2019, Seite 2

Verlängerung der Schonfrist für verspätete mBGM

Monika Kunesch

Der Nationalrat hat am das Pensionsanpassungsgesetz 2020 (PAG 2020) beschlossen, mit dem ua auch das ASVG in einem personalverrechnungsrelevanten Punkt geändert wird: Die Schonfrist für die Einhebung von Säumniszuschlägen für Meldeverstöße nach § 114 Abs 1 Z 2 bis 6 ASVG iZm der Übermittlung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen wird um weitere sieben Monate bis verlängert (§ 689 Abs 9 ASVG). Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Mag. Monika Kunesch, LL.M.
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