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SWI 5, Mai 2020, Seite 231

Konsultationsvereinbarung mit Deutschland

Erlass: 2020-0.239.636, BMF-AV 2020/55.

Der Ausbruch der COVID-19-Pandemie fordert derzeit jede und jeden Einzelnen heraus. Von dem Anliegen geleitet, mit Umsicht und Bedacht entschiedene Maßnahmen zu ergreifen, um das Ausmaß der persönlichen Belastungen für alle grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer möglichst gering zu halten, haben die zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich, gestützt auf Art 25 Abs 3 des Abkommens vom zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA Deutschland), zuletzt geändert durch das Protokoll vom , zur Klärung der Wirkungsweise des Art 15 Abs 1 DBA Deutschland sowie des Art 15 Abs 6 DBA Deutschland (Grenzgängerregelung) in Bezug auf Sonderfälle von Arbeitstagen, die nur aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie im Homeoffice ausgeübt werden, eine Konsultationsvereinbarung abgeschlossen. Weiters wurde im Rahmen der Konsultationsvereinbarung Einvernehmen erzielt über die Anwendung des Art 18 Abs 2 DBA Deutschland auf Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützung, die aufgrund der COVID-19-Pandemie vom Arbeitgeber ausgezahlt und von staatlicher Seite eines der V...

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