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Lohndumping: Entgeltansprüche und Besonderheiten im Transportbereich
In einer überraschenden Entscheidung befasste sich der OGH mit der Entlohnung eines Mietwagenfahrers für Taxifahrten von Österreich nach Deutschland (). Nachstehender Beitrag beschäftigt sich mit den Hintergründen dieser Entscheidung und den möglichen Auswirkungen auf ähnlich gelagerte Sachverhalte bei grenzüberschreitenden Einsätzen mobiler Arbeitnehmer im Transportbereich.
Dem vom OGH zu beurteilenden Fall lag zusammengefasst folgender Sachverhalt zugrunde: Der klagende Arbeitnehmer war beim beklagten Arbeitgeber, einem österreichischen Unternehmen mit Zentrale in Salzburg, als Mietwagenfahrer beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis war der Kollektivvertrag für das Personenbeförderungsgewerbe mit PKW anwendbar. Der Kläger trat seinen Dienst jeweils in Salzburg an und beendete seinen Dienst auch in Salzburg. Er führte vorwiegend Fahrten von Salzburg zum Flughafen nach München und retour durch. In Pausen zwischen Fahrten hielt er sich in München auf und wurde für diese Wartezeiten bezahlt. Gelegentlich hatte der Kläger Dienst am Flughafenschalter des Arbeitgebers in München. Der Stundenlohn nach dem anwendbaren Kollektivvertrag betrug in Österreich inklu...