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Rechtschutzmöglichkeiten gegen den internationalen Informationsaustausch
Oppel (IWB 10/2017, 359 ff) legt zunächst dar, dass sich der zwischenstaatliche Informationsaustausch in Steuersachen in den vergangenen Jahren rasant entwickelt habe und mehr Daten mit einer meist höheren Qualität ausgetauscht werden als je zuvor. Oppel betont allerdings, dass jede Auskunftserteilung nach Art 2 Abs 1 GG einen rechtfertigungsbedürftigen Eingriff in Grundrechte darstelle und daher nur auf der Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigungsnorm erfolgen dürfe. Diese sei der am in Kraft getretene § 117 dAO, der auch Rechtsschutzinstrumente gegen den zwischenstaatlichen Informationsaustausch vorsehe. Oppel plädiert dafür, dass Steuerpflichtige insb die in § 117 dAO vorgesehene Anhörung nutzen sollten, um gegenüber der Finanzverwaltung Argumente gegen den beabsichtigten Informationsaustausch vorzubringen. Darüber hinaus gibt er Hinweise zu den in § 117 dAO vorgesehenen Möglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes sowie des Rechtsschutzes im Hauptsacheverfahren. Abschließend befasst er sich mit Schadensersatzansprüchen aus Amtshaftung.