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PV-Info 9, September 2017, Seite 8

Verwendung eines privat genutzten Firmenfahrzeugs für ein zweites Arbeitsverhältnis

Roman Fragner

Nutzt ein Arbeitnehmer ein Fahrzeug, das ihm vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt und für das ein Sachbezug abgerechnet wurde, auch für dienstliche Fahrten im Rahmen eines weiteren Beschäftigungsverhältnisses, führt die Nutzung im zweiten Dienstverhältnis zu Werbungskosten. Der Einsatz ist mit dem Wert des zugeflossenen Sachbezugs oder mit einem entsprechenden Anteil davon zu bewerten ().

Der Steuerpflichtige bezog im Jahr 2013 Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit von zwei Arbeitgebern. Von der A. GmbH wurde ihm ein Dienstkraftwagen zur Verfügung gestellt. Mit diesem Fahrzeug legte er im Jahr 2013 insgesamt 45.000 km zurück. 16.000 km davon entfielen auf Fahrten, die in keinem Zusammenhang mit dem ersten Dienstverhältnis standen. Von der A. GmbH wurde der Sachbezug gemäß § 4 Sachbezugswerteverordnung daher mit 1,5 % der tatsächlichen Anschaffungskosten besteuert (pro Jahr: 5.067 €).

Sachverhalt

5.000 km von den 16.000 km fuhr der Arbeitnehmer dienstlich im Rahmen des zweiten Dienstverhältnisses zur B. GmbH. Er machte bei der Steuerveranlagung deshalb Fahrtkosten in Höhe von 1.890 € als Werbungskosten geltend. Das Finanzamt verwehrte den Werbungskostenabzug mit der Begründu...

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