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PV-Info 9, September 2017, Seite 2

Aktuelles aus der Personalverrechnung

PV-Info Redaktion

Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“.

Vertreterpauschale

Das Werbungskostenpauschale gemäß § 17 Abs 6 EStG (5 % der Bemessungsgrundlage, maximal 2.190 € jährlich) für nicht selbständige Vertreter steht für Arbeitnehmer zu, deren Haupttätigkeit der Abschluss von Geschäften (Vertreter) oder die Anbahnung von Geschäften (Makler) im zeitlich überwiegenden Außendienst ist. Der Vertretertätigkeit ist gleichzuhalten, wenn Rechtsgeschäfte über Dienstleistungen im Namen und für Rechnung des Arbeitgebers abgeschlossen werden. Im vorliegenden Fall war daher auch die Anbahnung von Versicherungsverträgen als Vertretertätigkeit zu qualifizieren ().

Für Beratungsleistungen (hier: Unterstützung in Beschaffungsfragen im Rahmen einer Einkaufsgenossenschaft) im Außendienst steht das Vertreterpauschale jedoch nicht zu ().

Erhöhter Freibetrag nach § 68 Abs 6 EStG bei 24-Stunden-Wechseldienst

Für einen Arbeitnehmer, der in regelmäßigen Abständen einen 24-Stunden-Wechseldienst leistet, beträgt die Normalarbeitszeit 15 Stunden und der Anteil der Mehrleistungsarbeitszei...

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