BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
1. Aufl. 2017
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 13a
Literatur
Martinek/Widorn, Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (1988); Klinger, Praxiskommentar zum BUAG (2006).
Übersicht der Kommentierung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. | Allgemeines zum Abfertigungsrecht der Bauarbeiter | ||
A. | Historische Entwicklung | ||
B. | Grundzüge des Abfertigungsrechts des BUAG | ||
II. | Die anspruchsbegründenden Tatbestände | ||
A. | Übersicht | ||
B. | Anspruch mit Wartefrist (Abs 1 Z 6) | ||
C. | Anspruch ohne Wartefrist (Abs 1 Z 1-5 und 7-10, Abs 1a) | ||
D. | Anspruch bei Elternkarenz (Abs 2-4a) | ||
E. | Todfallsabfertigung (Abs 5) | ||
III. | Pfändbarkeit des Abfertigungsanspruchs |
I. Allgemeines zum Abfertigungsrecht der Bauarbeiter
A. Historische Entwicklung
1
Gesetzliche Regelungen zum Abfertigungsrecht sind in der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg zu finden, namentlich die Vollzugsanweisung StGBl 1919/462 und die V BGBl 1921/33, deren Geltung aber auf Angestellte (damals noch als Handlungsgehilfen bezeichnet) eingeschränkt war. Für Arbeiter war eine Abfertigung nur vorgesehen, wenn ein Betrieb ins Ausland verlagert werden sollte (StGBl 1919/301, StGBl 1920/269, BGBl 1922/711).
2
Eine umfassende Regelung enthielt dann § 23 AngG (BGBl 1921/292), die jedoch - wie der Name des Gesetzes schon verrät - nur für Angestellte galt. Sie ist aber insofern von besonderer Bedeutung, als praktisch alle weite...