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ASoK 3, März 2020, Seite 107

Förderung von Schulungsmaßnahmen durch das AMS

Einzelne Leistungen im Überblick

Andreas Gerhartl

Förderungen von Schulungsmaßnahmen durch das AMS basieren auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen und werfen daher in den Details auch verschiedene Fragestellungen auf. Unbeschadet dieses Umstands wird damit aber jeweils das Ziel verfolgt, eine Beschäftigungsaufnahme zu erleichtern oder eine bestehende Beschäftigung zu sichern.

1. Einleitung

Finanzielle Leistungen bei Arbeitslosigkeit dienen primär der Existenzsicherung während der Zeit der Arbeitssuche und setzen daher voraus, dass der Betreffende an der Erlangung einer neuen Beschäftigung interessiert ist. Die Absolvierung einer Ausbildung steht dem Bezug von Arbeitslosengeld bzw Notstandshilfe somit prinzipiell entgegen, da sie mit dem Ziel einer raschen Beschäftigungsaufnahme in der Regel unvereinbar ist. Kann dem Arbeitslosen keine Arbeitsstelle vermittelt werden (da ihm Voraussetzungen für die Aufnahme einer Arbeit fehlen), so werden ihm die erforderlichen Qualifikationen durch Schulungsmaßnahmen vermittelt. Die Absolvierung derartiger im Auftrag des AMS mit dem Ziel, die Arbeitslosigkeit (möglichst rasch) zu beenden, absolvierter Maßnahmen lässt den Leistungsanspruch unberührt.

Daneben gibt es aber auch zahlreiche (andere) AMS-L...

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