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PV-Info 9, September 2017, Seite 1

Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,

Monika Kunesch

der VwGH hat nunmehr sämtlichen Spekulationen, wie denn der Umstand zu berücksichtigen sei, wenn ein arbeitgebereigenes Kfz für ein zweites Dienstverhältnis (und wohl auch für berufliche Fortbildung) verwendet wird, ein Ende gesetzt und klar aufgezeigt, dass es auch für diesen Sachverhalt Werbungskosten geben muss – Roman Fragner beschreibt die detaillierte Argumentation.

Thomas Rauch zeigt Ihnen zum Dauerbrenner „Urlaubsverbrauch während – langer – Kündigungsfristen mit Dienstfreistellung“, was Sie beachten müssen, um das Dienstverhältnis schlussendlich nicht mit nicht konsumierten Urlaubstagen beenden zu müssen.

In unserer Rubrik „PV international“ haben Johannes Edthaler und Christina Traxler den Fokus auf die Meldepflichten gemäß LSD-BG gelegt, deren Nichteinhaltung oftmals zu kumulativen und damit zu empfindlich hohen Strafen führen kann.

Einleitend finden Sie für die nunmehr anstehenden Personalbudgets die voraussichtlichen Sozialversicherungswerte für 2018. Mit dieser spätsommerlichen Themenmischung wünsche ich Ihnen einen guten Start in Ihre Herbstarbeit!

Ihre Monika Kunesch

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