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SWI 5, Mai 2021, Seite 284

EuGH: Keine Mehrwertsteuerbefreiung für Ernährungscoaching in Fitnessstudios

In seinem Urteil vom , Frenetikexito, C-581/19, hatte sich der EuGH mit der Anwendbarkeit der Mehrwertsteuerbefreiung für Heilbehandlungen im Rahmen der Ausübung ärztlicher und arztähnlicher Berufe auf Dienstleistungen im Bereich des Ernährungscoachings zu befassen. Die damit verbundenen Fragen stellten sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der Frenetikexito – Unipessoal Lda und der Autoridade Tributária e Aduaneira (Steuer- und Zollbehörde, Portugal) wegen eines Nacherhebungsbescheides über die Mehrwertsteuer für Dienstleistungen im Bereich des Ernährungscoachings und der Ernährungsberatung sowie für Dienstleistungen betreffend sportliche Aktivitäten und Aktivitäten im Bereich des körperlichen Wohlbefindens und der körperlichen Fitness.

Dem Rechtsstreit lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde: Frenetikexito ist ein gewerbliches Unternehmen, dessen Geschäftstätigkeit ua im Management und Betrieb von Fitnesscentern, in Aktivitäten im Bereich des körperlichen Wohlbefindens und der körperlichen Fitness sowie in Tätigkeiten zur Förderung der menschlichen Gesundheit, wie Ernährungscoaching, Ernährungsberatung oder die Überprüfung von körperlicher Kondition, besteht. Nach ihrer E...

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