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SWI 5, Mai 2021, Seite 278

EuGH: Umsatzsteuerpflicht für österreichische Roamingleistungen von Drittlandsmobilfunkbetreibern an Drittlandskunden

In seinem Urteil vom , SK Telecom, C-593/19, hatte sich der EuGH mit der Leistungsortbestimmung für Roamingleistungen von Mobilfunkbetreibern zu befassen. Die damit verbundenem Rechtfragen stellten sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der SK Telecom Co Ltd und dem Finanzamt Graz-Stadt (im Folgenden: Finanzamt) über die Erstattung der Vorsteuer, die SK Telecom für das Steuerjahr 2011 für Telekommunikationsdienstleistungen gezahlt hat.

S. 279Dem Rechtsstreit lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde: SK Telecom ist eine in Südkorea ansässige Gesellschaft, die im Jahr 2011 an ihre Kunden, die ebenfalls in Südkorea ansässig waren bzw dort ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hatten, Mobilfunkdienstleistungen in Form von Roamingleistungen für die Nutzung des österreichischen Mobilfunknetzes erbrachte. Zu diesem Zweck stellte ein österreichischer Mobilfunknetzbetreiber SK Telecom sein Netz gegen Verrechnung von Benutzungsgebühren plus österreichischer Mehrwertsteuer (20 %) zur Verfügung. SK Telecom wiederum verrechnete ihren Kunden für die Nutzung des österreichischen Mobilfunknetzes während ihrer vorübergehenden Aufenthalte in Österreich Roaminggebühren. SK Telecom stellte beim ...

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