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PV-Info 1, Jänner 2017, Seite 18

Die BUAG-Zuschlagsverordnung 2017

Rudolf Grafeneder

Der vorliegende Beitrag behandelt die mit wirksame Änderung der BUAG-Zuschlagsverordnung, welche durch die Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der die BUAG-Zuschlagsverordnung geändert wird, BGBl II 2016/344, ausgegeben am , erfolgte.

Sachbereich Abfertigung

Der Zuschlag zum Lohn, der gemäß BUAG zur Bestreitung des Aufwands der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) für die Abfertigungsregelung (Abfertigungsbeiträge an die betriebliche Vorsorgekasse und Abfertigungen alt) einschließlich der anteiligen Verwaltungskosten zu entrichten ist, bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert. Somit beträgt der Zuschlag für die Zuschlagszeiträume 01/2017 bis 12/2017 für eine Kalenderwoche (Beschäftigungswoche) das 1,5-Fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns.

Sachbereich Urlaub – Schichtarbeit – Winterfeiertagsregelung

Die Zuschläge der restlichen Sachbereiche bleiben – abgesehen von den Lehrlingen (siehe zum Lehrlingspaket Grafeneder, Baugewerbe: Novellierung des BUAG und des BSchEG, PV-Info 10/2016, Seite 6 ff) – ebenfalls unverändert.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die ab anzuwendenden Formeln zur Berechnung der täglichen Zuschläge zum Lohn in den einzelnen Sachberei...

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