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Der „Pensionsbonus“ – Anreiz für längeres Arbeiten?
Mit dem Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2016 (SVÄG 2016) – am im Nationalrat beschlossen, die Kundmachung im BGBl bleibt abzuwarten – wurde ein weiterer Baustein des „Reformpfades Pensionen“ gelegt. Laut Zielsetzung sollen mit dem sogenannten „Pensionsbonus“ positive Anreize für einen freiwilligen längeren Verbleib im Erwerbsleben über das derzeitige Regelpensionsalter (bei Frauen derzeit das vollendete 60. Lebensjahr und bei Männern das 65. Lebensjahr) hinaus gesetzt werden. Allerdings trägt diese Änderung neuerlich zu einer Verkomplizierung der Personalverrechnung bei und kann damit zwangsläufig zu einer weiteren Fehlerquelle führen. Der nachstehende Artikel inklusive des Abrechnungsbeispiels verdeutlicht für den Praktiker die konkreten Umsetzungsschritte und Maßnahmen, welche ab zu treffen sind.
Ziel der neuen Bestimmung
Gestützt auf einen breiten gesellschaftlichen Konsens soll die Nachhaltigkeit des gesetzlichen Pensionssystems durch die Heranführung des faktischen Zugangsalters an das Regelpensionsalter abgesichert werden. Das vorrangige Vorhaben wird ab mit einem sogenannten Bonus in Form einer Beitragshalbierung des Pensionsbeitrags (von 22,8 % auf 11,4 %) für Dienstne...