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PV-Info 1, Jänner 2017, Seite 6

Highlights aus dem LStR-Wartungserlass 2016

Michael Seebacher

Mit , BMF-010222/0082-VI/7/2016, wurden die gesetzlichen Änderungen aufgrund des EU-Abgabenänderungsgesetzes 2016 (EU-AbgÄG 2016), BGBl I 2016/77, und des Gemeinnützigkeitsgesetzes 2015 (GG 2015), BGBl I 2015/160, sowie wesentliche Entscheidungen des BFG und höchstgerichtliche Entscheidungen in die LStR 2002 eingearbeitet. Im Folgenden werden die für die Personalverrechnung relevanten wesentlichen Änderungen aus dem LStR-Wartungserlass 2016 dargestellt.

Arbeitslosengeld der nichtselbständigen Notariatskandidaten

Rz 45 LStR 2002

Das vom Sozialfonds der Österreichischen Notariatskammer analog den Bestimmungen des AlVG ausbezahlte Arbeitslosengeld der nichtselbständigen Notariatskandidaten zählt ebenfalls zu den steuerfreien Bezügen gemäß § 3 Abs 1 Z 5 lit a EStG.

Anmerkung: Diese Bezüge lösen ebenso wie das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen eine besondere Hochrechnung gemäß § 3 Abs 2 EStG im Rahmen der Veranlagung aus (Details siehe Rz 113 ff LStR 2002).

Aushilfskräfte

Rz 71a LStR 2002

Befristet für die Jahre 2017 bis 2019 wurde eine eigene Steuerbefreiung für Aushilfskräfte eingeführt, die an mehrere Voraussetzungen geknüpft ist.

Demnach darf die Beschäftigung steuerfreier Aushilfskräfte nur...

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