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PV-Info 1, Jänner 2017, Seite 3

Das Abgabenänderungsgesetz 2016

Nina Jandl

Das Abgabenänderungsgesetz 2016 (AbgÄG 2016) wurde am im BGBl I 2016/117 kundgemacht. Die für die Personalverrechnung relevanten Änderungen im Bereich des EStG, des KommStG und der BAO treten überwiegend mit Wirkung ab , das heißt mit Wirksamkeit für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem enden, in Kraft. Im folgenden Beitrag finden Sie dazu nähere Erläuterungen.

Nach bisheriger Rechtslage bzw Judikatur des VwGH wurden Stipendien, die außerhalb eines Dienstverhältnisses zuerkannt wurden, als nicht einkommensteuerbar beurteilt und Stipendien, die während eines aufrechten (karenzierten) Dienstverhältnisses zu einer Universität gewährt wurden, als steuerpflichtig. Dies führte zu sachlich nicht gerechtfertigten Verzerrungen und Ungleichbehandlungen, vor allem im Bereich der Sozialversicherung, da Empfänger von nicht steuerbaren Stipendien auch keiner Sozialversicherungspflicht unterliegen.

Stipendien für wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten

Mit dem AbgÄG 2016 wurde nun für alle Stipendiaten die gleiche Steuerwirkung hergestellt. § 22 Z 1 lit a EStG wurde erweitert und erfasst somit auch Einkünfte aus Stipendien für eine der genannten Tätigkeiten (vor ...

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