Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 7, Juli 2015, Seite 344

Zeitpunkt der Vorsteuererstattung bei ausländischen Unternehmern

Value Added Tax Refund to Foreign Entrepreneurs

Lorenz Genser und Manfred Krumpl

Foreign taxable persons are entitled to deduct input tax if certain legal requirements are met. In this context, (deferred) payment of VAT invoices is crucial. Lorenz Genser and Manfred Krumpl outline an exemplary case of a Turkish freight forwarder refueling his vehicle in Austria and look into practical issues regarding VAT refund to foreign entrepreneurs.

I. Problemstellung

Ein Unternehmer kann gemäß § 12 UStG 1994 ua folgende Vorsteuerbeträge abziehen: „Die von anderen Unternehmern in einer Rechnung (§ 11) an ihn gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind.“

Mit dem AbgÄG 2012 wurde in § 12 Abs 1 UStG 1994 ein zweiter Satz neu eingefügt: „Besteuert ein Unternehmer nach vereinnahmten Entgelten (§ 17) – ausgenommen Unternehmen im Sinne des § 17 Abs. 1 zweiter Satz – und übersteigen die Umsätze nach § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 – hierbei bleiben die Umsätze aus Hilfsgeschäften einschließlich der Geschäftsveräußerung außer Ansatz – im vorangegangen Veranlagungszeitraum 2.000.000 Euro nicht, ist zusätzliche Voraussetzung, dass die Zahlung geleistet worden ist.“

In diesem Beitrag soll anhand eines Fallbeispiels untersucht werden, wie sich diese...

Daten werden geladen...