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Neubauer, Walter Rath, Erwin Hofbauer, Josef Choholka, Herbert

BMSVG | Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz

Kommentar

1. Aufl. 2008

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Dokumentvorschau
Neubauer, Walter Rath, Erwin Hofbauer, Josef Choholka, Herbert - BMSVG | Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz

§ 64 Beitragsleistung

Herbert Choholka

Übersicht


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Rz.
I.
Beginn, Höhe und Dauer der Beitragsleistung
1- 16
A.
Allgemeines
1- 6
B.
Beginn und Ende der Pflichtversicherung oder der Berufsausübung
7- 13
C.
Verbot des Einstellens, Aussetzens oder Einschränkens der Beitragsleistung
14- 16
II.
Beitragsgrundlagen
17- 27
A.
Allgemeines
17- 21
B.
Zu den einzelnen Beitragsgrundlagen
22- 26
III.
Beitragseinhebung
27- 32
IV.
Abtretung, Verpfändung und Exekution von Anwartschaften

I. Beginn, Höhe und Dauer der Beitragsleistung

A. Allgemeines

1

Nach § 64 Abs. 1 kann sich der Selbständige (§ 62) bis zum durch Abschluss eines Beitrittsvertrages zu einer monatlichen Beitragsleistung für die Dauer der Pflichtversicherung (§ 62 Abs. 1 Z 1, 2 oder 3) oder der Berufsausübung (§ 62 Abs. 1 Z 4, 5 oder 6) in Höhe von 1,53 v.H. der Beitragsgrundlage nach Abs. 3 an eine von ihm ausgewählte BV-Kasse verpflichten. Im Gegensatz zum 4. Teil können sich die von dieser Bestimmung erfassten selbständigen (Freiberuflich Tätige und Land- und Forstwirte) freiwillig für Beitragsleistungen in eine Selbständigenvorsorge entscheiden.

2

Der Grund für diese vom 4. Teil abweichende Gestaltung der Selbständigenvorsorge ist darin zu erblicken, dass für die dem 5. Teil unterliegenden Sel...

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