BMSVG | Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz
1. Aufl. 2008
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§ 63 Begriffsbestimmungen
Übersicht
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Rz. | |||
I. | Verfassungsbestimmungen | ||
II. | Persönlicher Geltungsbereich des Opting-In-Modells | ||
A. | Allgemeines | ||
B. | Sozialversicherungsrechtliche Grundlagen der einzelnen Berufsgruppen – Übersicht | ||
C. | Sozialversicherungs- und berufsrechtliche Grundlagen der Gruppen im Einzelnen | ||
III. | Anwendbarkeit der anderen Teile des BMSVG | ||
IV. | Begriffsbestimmungen |
I. Verfassungsbestimmungen
1
Auch § 62 enthält Verfassungsbestimmungen einerseits zur verfassungsrechtlichen Absicherung des persönlichen Geltungsbereichs des 5. Teiles (§ 62 Abs. 1), andererseits zur kompetenzrechtlichen Absicherung der Regelungsbefugnis des Bundes für den 5. Teil des BMSVG (§ 62 Abs. 5). Die Erlassung, Änderung und Aufhebung von Vorschriften, wie sie im 5. Teil dieses Bundesgesetzes enthalten sind, sowie die Vollziehung dieser Vorschriften sind auch in jenen Belangen Bundessache, hinsichtlich deren das B-VG etwas anderes vorsieht. Die in diesen Bestimmungen geregelten Angelegenheiten können unmittelbar von Bundesbehörden vollzogen werden.
2
Im Begutachtungsverfahren wurden seitens des BKA-VD Zweifel an der im Begutachtungsentwurf (131/ME 23. GP) vorgenommenen kompetenzrechtlichen Einordnung des 5. Teiles vorgebr...