BMSVG | Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz
1. Aufl. 2008
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§ 61 Veranlagungsgemeinschaft
Übersicht
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I. Kontenführung – Kontonachricht
1
Durch die Anordnung des § 59 wird klargestellt, dass die BV-Kasse selbstverständlich auch die Selbständigenvorsorge im Rahmen des betrieblichen Vorsorgegeschäftes (vgl. dazu die Kommentierung zu § 18 Abs. 1) betreiben kann.
Im Sinne der leichteren Lesbarkeit und damit Verständlichkeit für die Normadressaten werden die Regelungen für die Kontenführung für die Selbständigenvorsorge im 4. Teil ausdrücklich verankert und nicht auf die entsprechenden Bestimmungen im 2. Teil verwiesen. Kontonachrichten müssen für das Jahr 2008 nur dann nicht an den Anwartschaftsberechtigten versandt werden, wenn im Geschäftsjahr 2008 keine Beiträge der jeweiligen BV-Kasse für den Anwartschaftsberechtigten zugeflossen sind (im Übrigen vgl. dazu die Kommentierung des § 25).
II. VG und Verwaltungskosten
2
Die Veranlagung der Beiträge zur Selbständigenvorsorge erfolgt in der bereits eingerichteten Veranlagungsgemeinschaft für Arbeitnehmer und freie Dienstnehmer (im Übrigen s. die Kommentierung zu § 28).
3
Hinsichtlich der Höhe der Verwaltungskosten der Selbstä...