BMSVG | Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz
1. Aufl. 2008
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§ 55 Anspruch auf eine Leistung aus der Selbständigenvorsorge
Übersicht
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Rz. | ||||
I. | Verfügungsanspruch | |||
A. | Allgemeines zum Verfügungsanspruch des Anwartschaftsberechtigten | |||
B. | Voraussetzungen für den Verfügungsanspruch | |||
1. | Verfügungsanspruch nach § 55 Abs. 1 | |||
2. | Verfügungsanspruch nach § 55 Abs. 2 | |||
II. | Todfallsabfertigung | |||
III. | Form der Verfügung | |||
IV. | Prüfpflicht der BV-Kassen hinsichtlich begründeter Einwendungen |
I. Verfügungsanspruch
A. Allgemeines zum Verfügungsanspruch des Anwartschaftsberechtigten
1
§ 55 Abs. 1 und Abs. 2 enthält die Regelungen über die Voraussetzungen für Verfügungen des Anwartschaftsberechtigten nach dem 4. Teil. In der Grundkonzeption orientieren sich die Voraussetzungen für den Verfügungsanspruch an den wesentlichen Elementen des Verfügungsanspruches der Arbeitnehmer über die Abfertigung nach der Mitarbeitervorsorge, als da wären: Vorliegen des Einzahlungserfordernisses von mind. 36 Beitragsmonaten und Beendigung der die Pflichtversicherung begründenden Tätigkeit, die für die Einbeziehung in das BMSVG ausschlaggebend war (dies ist als Äquivalent zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu sehen). Insgesamt ist damit die Struktur der Anspruchsvoraussetzungen wesentlich einfacher g...