TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Neubauer, Walter Rath, Erwin Hofbauer, Josef Choholka, Herbert

BMSVG | Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz

Kommentar

1. Aufl. 2008

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Neubauer, Walter Rath, Erwin Hofbauer, Josef Choholka, Herbert - BMSVG | Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz

§ 54 Mitwirkungsverpflichtung

Walter Neubauer/Erwin Rath

Übersicht


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz.
I.
BV-Kasse des Selbständigen
1, 2
II.
Beitrittsvertrag
3- 5
III.
Mitwirkungsverpflichtung
6

I. BV-Kasse des Selbständigen

1

§ 53 Abs. 1 legt fest, dass der Selbständige als Arbeitgeber in die bereits gem. § 9 ausgewählte (oder gem. § 27a zugewiesene) BV-Kasse für „seine“ Arbeitnehmer – gleich wie etwa neu aufgenommene Arbeitnehmer – in den bestehenden Beitrittsvertrag einzubeziehen ist. Mit dieser Regelung soll dem Grundsatz „Eine BV-Kasse pro Arbeitgeber“ auch im 4. Teil Rechnung getragen werden. Die Verpflichtung des Selbständigen, die Beiträge für seine Selbständigenvorsorge in die für seine Arbeitnehmer bereits ausgewählte BV-Kasse überweisen zu müssen, rechtfertigt sich einerseits auf Grund einer für das gesamte BV-Kassensystem erleichterten und kostengünstigeren Beitragsverwaltung, und andererseits wäre es der betrieblichen Solidarität wohl abträglich, wenn der Selbständige für sich als Arbeitgeber eine „vermeintlich“ bessere BV-Kasse auswählt. Jedenfalls entfällt für den Selbständigen in diesem Fall die Verpflichtung zum Abschluss eines eigenen und zusätzlichen Beitrittsvertrages. Damit wird gleichzeitig die Verwaltung der Beiträge in der BV-Kasse...

Daten werden geladen...