BMSVG | Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz
1. Aufl. 2008
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§ 2 Für Arbeitsverhältnisse, die dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG), BGBl. Nr. 414/1972, unterliegen, gelten die Bestimmungen des 1. Teiles sowie §§ 46, 48 und 49 dieses Bundesgesetzes nach Maßgabe der Bestimmungen des BUAG.
Schrifttum
BMVG – BUAG:Gruber, Welche Arbeitsverhältnisse unterliegen dem neuen Abfertigungsrecht?, ZAS 2003, 4 [6]; Gruber/Schöngrundner, Abfertigung NEU2 (2005), 9; Kristen/Pinggera/Schön, Abfertigung Neu – BMVG, 32 und 257; Mayr/Resch, Abfertigung neu, 25 ff.; Tomandl/Achatz/Mazal, Abfertigung neu, 33 ff. BUAG: Adametz/Schenk/Tschepl, Kommentar zum BUAG; Klinger, Praxiskommentar zum BUAG; Marhold , Die Abfertigung der Bauarbeiter, in Runggaldier [Hrsg.], Abfertigungsrecht (1991), 367; Martinek/Widorn, Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) [1988].
Inhaltsverzeichnis zur Kommentierung
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Rz. | |||||||
I. | Allgemeines zur Regelungstechnik | ||||||
II. | Geltungsbereichsabgrenzung – Von § 2 erfasste
BUAG-Arbeitsverhältnisse | ||||||
A. | Betriebe, die dem Sachbereich der
Abfertigungsregelung unterliegen | ||||||
S. 102B. | Betriebe, die durch VO in das BUAG einbezogen
... |