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BMSVG | Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz

Kommentar

1. Aufl. 2008

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Dokumentvorschau
BMSVG | Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (1. Auflage)

§ 2 Für Arbeitsverhältnisse, die dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG), BGBl. Nr. 414/1972, unterliegen, gelten die Bestimmungen des 1. Teiles sowie § 46, 48 und 49 dieses Bundesgesetzes nach Maßgabe der Bestimmungen des BUAG.

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Rz.
I.
Allgemeines zur Regelungstechnik
1
II.
Geltungsbereichsabgrenzung – Von § 2 erfasste BUAG-Arbeitsverhältnisse
2- 5
A.
Betriebe, die dem Sachbereich der Abfertigungsregelung unterliegen
3
S. 102B.
Betriebe, die durch VO in das BUAG einbezogen werden
4
C.
Bauarbeiter in Mischbetrieben
5
III.
Mit welchen Maßgaben gilt das BMSVG für die Bauwirtschaft?
6- 13

I. Allgemeines zur Regelungstechnik

1

Das BMSVG gilt nach § 1 Abs. 1 auch für Arbeitsverhältnisse, die dem BUAG unterliegen. § 2 normiert allerdings, dass für...

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