BMSVG | Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz
1. Aufl. 2008
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§ 51 Begriffsbestimmungen
Übersicht
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Rz. | |||
I. | Verfassungsbestimmungen | ||
A. | Kompetenzrechtliche Grundlage des Pflichtmodells | ||
B. | Verfassungsrechtliche Absicherung des Pflichtmodells | ||
II. | Persönlicher Geltungsbereich des Pflichtmodells | ||
III. | Anwendbarkeit der anderen Teile des BMSVG | ||
IV. | Begriffsbestimmungen |
I. Verfassungsbestimmungen
A. Kompetenzrechtliche Grundlage des Pflichtmodells
1
Hinsichtlich der kompetenzrechtlichen Einordnung der Selbständigenvorsorge haben sich Zweifel ergeben, ob diese Regelungen auf den Kompetenztatbestand „Sozialversicherungswesen“ (Art. 10 Abs. 1 Z 11 B-VG) gestützt werden können, da dieser Kompetenztatbestand nur zur Erlassung von Regelungen ermächtigt, die ein Risiko zur Gänze abdecken, nicht jedoch für die Erlassung von die gesetzliche Pensionsversicherung ergänzenden Systemen wie der Selbständigenvorsorge (s. die Anm. zu § 1).
Gleiches gilt für Regelungen, die auf den Kompetenztatbestand „Gewerberecht“(Art. 10 Abs. 1 Z 8 B-VG) gestützt werden; auch darauf können nur solche Regelungen gestützt werden, die der gänzlichen Absicherung eines Risikos (hier soziale Absicherung im Rahmen der beruflichen Vertretun...