BMSVG | Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz
1. Aufl. 2008
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S. 521Vorbemerkungen zum 4. und 5. Teil des BMSVG
Mit der Nov. 2007 wurde der Kreis der in das BMSVG einbezogenen Personen wesentlich erweitert, neben der bisherigen Mitarbeitervorsorge aus der Stammfassung des BMVG aus 2002 sieht das Gesetz nunmehr die Selbständigenvorsorge vor. Damit umfasst das von Beginn an arbeitsrechtliche Gesetz (vgl. dazu die Ausführungen zu § 1 Pkt. I. B.) nunmehr auch Gewerbetreibende, freiberuflich Selbständige und Land- und Forstwirte. Damit bietet das BMSVG sowohl den unselbständig als auch den selbständig Erwerbstätigen die Möglichkeit des Aufbaus einer Zukunftsvorsorge unter einem „gesetzlichen Dach“.
Der Gesetzgeber ist bei der Schaffung der Selbständigenvorsorge von folgender Motivation ausgegangen: Das moderne Erwerbsleben ist u.a. dadurch geprägt, dass von Arbeitnehmern gleichermaßen wie von Selbständigen ein erhöhtes Maß an Flexibilität gefordert wird, die durch soziale Absicherung begleitet und unterstützt werden muss. Die globalisierte Wirtschaft macht es erforderlich, dass der Einzelne sich ergebende, in Art und Intensität, aber auch in der jeweiligen Rechtsform wechselnde Erwerbschancen ergreift. Damit geht einher, dass moderne „Erwerbskarrieren“ vor allem durch...