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Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,
herzlichen Dank dafür, dass Sie auch das neue PV-Info-Jahr wieder mit Ihrem PV-Info-Team beginnen!
Verlässlich wie jedes Jahr sind knapp vor Jahresende einige personalverrechnungsrelevante Änderungen vom Gesetzgeber beschlossen oder von der Verwaltung veröffentlicht worden: das Abgabenänderungsgesetz 2016, das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2016, das Wiedereingliederungsteilzeitgesetz (dazu informieren wir Sie aus Platzgründen in der nächsten Ausgabe der PV-Info), der LStR-Wartungserlass 2016, die EO-Novelle 2016 und – wie schon gewohnt – die neue BUAG-Zuschlagsverordnung ab 2017.
Besondere Beachtung müssen bzw können Sie – befristet auf drei Jahre – der Zahl 18 schenken – so lange darf nämlich eine nebenberufliche Aushilfskraft steuer- und lohnnebenkostenfrei, aber (noch) nicht unfallversicherungsbefreit beschäftigt werden. Michael Seebacher hat unter anderem die diesbezüglichen Umsetzungsvorstellungen der Finanzverwaltung im LStR-Wartungserlass 2016 zu der bereits im vergangenen Sommer mit dem EU-Abgabenänderungsgesetz 2016 beschlossenen Begünstigung aufbereitet. Christian Artner wird Sie über die im Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2016 geregelten Neuerungen informieren – die sozialversicherungsrechtliche ...