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Neubauer, Walter Rath, Erwin Hofbauer, Josef Choholka, Herbert

BMSVG | Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz

Kommentar

1. Aufl. 2008

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Dokumentvorschau
Neubauer, Walter Rath, Erwin Hofbauer, Josef Choholka, Herbert - BMSVG | Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz

§ 42 Staatskommissär

Walter Neubauer/Erwin Rath

Übersicht


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Rz.
I.
Bestellung des Staatskommissärs
1- 3
II.
Aufgaben und Rechtsstellung des Staatskommissärs
4, 5

I. Bestellung des Staatskommissärs

1

In der Erläuterungen zur RV 1131 wird zu dieser Bestimmung ausgeführt, dass den BV-Kassen genauso wie den Pensionskassen (§ 34 PKG) durch die treuhändige Verwahrung von Sozialkapital eine besondere Verantwortung zukommt. Es wird daher als zusätzliche Kontrollinstanz auch für BV-Kassen die Bestellung eines Staatskommissärs vorgesehen.

2

Der Bundesminister für Finanzen hat einen Staatskommissär und dessen Stellvertreter für eine Funktionsperiode von längstens fünf Jahren zu bestellen. Die Bestellung des Staatskommissärs (Stellvertreters) für kürzere Funktionsperioden als fünf Jahre ist damit zulässig. Ebenso sind Wiederbestellungen des Staatskommissärs (Stellvertreters) zulässig.

Der Staatskommissär und dessen Stellvertreter handeln als Organe der FMA u...

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