BMSVG | Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz
1. Aufl. 2008
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§ 41 Übertragung des einer Veranlagungsgemeinschaft zugeordneten Vermögens
Schrifttum
Blume/Höllerer in Mitarbeitervorsorgekasse, 114; Kristen/Pinggera/Schön, Abfertigung NEU, 185 ff.; Leutner/Achitz/Farny/Wöss, Abfertigung neu, 172 f.; Mayr/Resch, Abfertigung neu, 275 ff., Tomandl/Achatz/ Mazal, Abfertigung Neu, 171 f.
Übersicht
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Rz. | ||||
I. | Fälle der Übertragung des Vermögens der VG | |||
II. | Zurücklegung der Konzession und Auflösung der BV-Kasse | |||
III. | Rechtsfolgen der Übertragung des Vermögens der VG |
I. Fälle der Übertragung des Vermögens der VG
1
Diese Bestimmung ist § 41 PKG nachgebildet. Damit wird es der FMA auch in wirtschaftlicher Hinsicht ermöglicht, bei Wahrung der Interessen der Anwartschaftsberechtigten einer BV-Kasse die Konzession zu entziehen. Die Anordnung der provisorischen Verwaltung soll die Übertragung auch in der Praxis erleichtern, da das Übertragungsvolumen erst nach Vorliegen der Bilanz endgültig feststeht. (RV 1131)
Nach § 41 Abs. 1 hat die FMA die Verpflichtung, das Vermögen einer VG in bestimmten Fällen von einer auf eine andere BV-Kasse mittels Bescheid zu übertragen.
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Mayr/Resch, Abfertigung neu, 277, merken zur Rechtsform der Vermögensübertragung (Bescheid) kritisch an, dass ihre...