BMSVG | Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz
1. Aufl. 2008
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§ 40 Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht
Schrifttum
Grün in Mitarbeitervorsorgekasse; 81 ff.; Kristen/Pinggera/Schön, Abfertigung NEU, 181 ff.; Leutner/Achitz/ Farny/Wöss, Abfertigung neu, 171 f.; Mayr/Resch, Abfertigung neu, 271 ff., Tomandl/Achatz/Mazal, Abfertigung Neu, 163 ff.
Übersicht
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Rz. | |||||
I. | Allgemeines zum Jahresabschluss der BV-Kasse | ||||
II. | Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der BV-Kasse | ||||
III. | Rechenschaftsbericht der BV-Kasse | ||||
IV. | Vorlage des Rechenschaftsberichtes |
I. Allgemeines zum Jahresabschluss der BV-Kasse
1
§ 40 enthält neben Regelungen über das Geschäftsjahr, die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der BV-Kasse v.a. Vorgaben für den so genannten Rechenschaftsbericht.
Bei BV-Kassen kommt – wie bei den Pensionskassen (vgl. dazu § 30 PKG – den VG eine besondere Bedeutung zu, da hier das den Anwartschaftsberechtigten zugeordnete Vermögen treuhändig verwaltet wird, das als „Sondervermögen“ zu qualifizieren ist. Es ist daher für jede VG ein eigener Rechenschaftsbericht – bestehend aus einer Vermögensaufstellung und einer Ertragsrechnung und dem Anhang – zu erstellen. In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind die Beträge aus dem Rechenschaftsbericht der VG bzw. den...