BMSVG | Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz
1. Aufl. 2008
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 37 Kurator
Schrifttum
Kristen/Pinggera/Schön, Abfertigung NEU, 177 f.; Leutner/Achitz/Farny/Wöss, Abfertigung neu, 168; Mayr/ Resch, Abfertigung neu, 263 ff., Tomandl/Achatz/Mazal, Abfertigung Neu, 158 ff.
Übersicht
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. Bestellung und Aufgaben des Kurators
1
Diese Bestimmungen wurden nach dem Vorbild des § 90 VAG konzipiert und finden sich auch in den § 38 und 39 PKG wieder. Wesentlicher Grund für die Bestellung eines Kurators ist nach den Erläuterungen zur RV 1131 die Straffung und Konzentration des Konkursverfahrens über eine BV-Kasse.
Gemäß § 37 Abs. 1 hat das Konkursgericht bei Eröffnung eines Konkurses über eine BV-Kasse einen Kurator zu bestellen.Mayr/Resch, Abfertigung neu, 267, weisen darauf hin, dass das BMSVG Vorgaben für die von einem Kurator zu prästierenden Qualifikationen enthält. Nach ihrer Ansicht ist § 80 Abs. 1 KO anzuwenden, damit sollte der Kurator eine unbescholtene, verlässliche und geschäftskundige Person sein. Den Autoren ist auch darin beizupflichten, dass auch eine juristische Person als Kurator bestellt werden kann. Im Hinblick auf die Aufgaben der Interessenvertretungen der Arbeitnehmer ist dem jedenfalls zuz...