BMSVG | Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz
1. Aufl. 2008
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§ 36 Insolvenz
Schrifttum
Kristen/Pinggera/Schön, Abfertigung NEU, 173 ff.; Leutner/Achitz/Farny/Wöss, Abfertigung neu, 164 ff.; Martinek/Michelitsch in Mitarbeitervorsorgekasse, 44 ff.; Mayr/Resch, Abfertigung neu, 255 ff., Tomandl/ Achatz/Mazal, Abfertigung Neu, 156 ff.
Übersicht
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Rz. | |||
I. | Allgemeines zu den § 34 bis 36 | ||
II. | Haftungsverhältnisse (§ 34) | ||
III. | Verfügungsbeschränkungen (§ 35) | ||
IV. | Insolvenz (§ 36) |
I. Allgemeines zu den § 34 bis 36
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Die im Folgenden darzustellenden Bestimmungen der § 34 und 36 sind als Schutzbestimmungen für die Abfertigungsanwartschaften der Arbeitnehmer aus der VG in den Fällen der exekutiven Pfändung, bei bestimmten Verfügungen über die in der VG zusammengefassten Vermögensgegenstände sowie in den Fällen der Insolvenz der BV-Kasse aufzufassen.
Gemeinsam und wesentlich ist diesen Bestimmungen, dass das Vermögen der VG strikt vom Vermögen der BV-Kasse getrennt zu halten ist. Diese Regelungen dienen damit im Kern der Sicherstellung des Aufbaus des Vermögens der VG. Das in der VG zusammengefasste Vermögen der Anwartschaftsberechtigten soll dem Zugriff der Gläubiger soweit wie möglich entzogen werden und so das Ausfallsrisiko für die Anwartschaftsberechtigten hins...