BMSVG | Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz
1. Aufl. 2008
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§ 31 Bewertungsregeln
Schrifttum
Binder/Schifko, Abfertigung Neu2, 183 f.; Kristen/Pinggera/Schön, Abfertigung NEU, 164 ff.; Leutner/Achitz/ Farny/Wöss, Abfertigung neu, 159 ff.; Mayr/Resch, Abfertigung neu, 244 ff.; Grün in Mitarbeitervorsorgekasse, 99 ff.; Tomandl/Achatz/Mazal, Abfertigung Neu, 149 ff.
Übersicht
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Rz. | |||
I. | Bewertung der einzelnen Vermögenswerte | ||
II. | Gesamtbewertung der der Veranlagungsgemeinschaft zugeordneten Vermögenswerte |
I. Bewertung der einzelnen Vermögenswerte
1
Für die Bewertung des der VG zugeordneten Vermögens ist wie auch in § 23 PKG das Tageswertprinzip festgelegt worden. Zweck des Tageswertprinzips ist der Aufbau hoher stiller Reserven, die den Anwartschaftsberechtigten im Hinblick auf das in der VG angesammelte Vermögen nicht zugute kommen würden. Mit dem Tageswertprinzip geht allerdings bei entsprechender Volatilität der Kapitalmärkte ein größeres Risiko hinsichtlich von Kursschwankungen einher. Die verpflichtend vorgesehene Kapitalgarantie nach § 24 trägt allerdings wesentlich zu einer entsprechenden Reduzierung dieses Risikos bei.
2
Gemäß § 31 Abs. 1 sind die der VG zugeordneten Vermögenswerte mit folgenden Werten anzusetzen:
Auf einen festen Geldbetrag lautende For...