BMSVG | Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz
1. Aufl. 2008
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§ 27a Zuweisungsverfahren bei Nichtauswahl der BV-Kasse durch den Arbeitgeber
Schrifttum
Neubauer/Rath, Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden (RV 853 BlgNr 22. GP), ASoK 2005, 172 ff.
Übersicht
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I. Zweck des Zuweisungsverfahrens
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In den ersten Jahren nach dem Inkrafttreten des BMSVG musste leider die Erfahrung gemacht werden, dass Arbeitgeber zwar die Abfertigungsbeiträge für ihre Arbeitnehmer an den KV-Träger leisten, diese aber mangels Auswahl einer BV-Kasse aus welchen Gründen auch immer nicht weitergeleitet werden konnten. Einerseits entstehen den davon betroffenen Arbeitnehmern Verluste dadurch, als die Abfertigungsbeiträge nicht veranlagt werden können. Andererseits kann die BV-Kasse für diese Arbeitnehmer auch keine Kontonachrichten (§ 25) erstellen. Ebenso ist eine Auszahlung von Abfertigungen nach dem BMSVG bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Krankenversicherungsträger weder gesetzlich vorgesehen noch überhaupt...