BMSVG | Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz
1. Aufl. 2008
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§ 24 Garantie
Schrifttum
Binder/Schifko, Abfertigung Neu2, 82 f.; Friessnegg in Mitarbeitervorsorgekasse, 28 ff. undPirmer in Mitarbeitervorsorgekasse, 74 f.; Gruber/Schöngrundner, Abfertigung NEU , 88 ff; Kristen/Pinggera/Schön, Abfertigung NEU, 130 ff; Leutner/Achitz/Farny/Wöss, Abfertigung neu, 134 ff.; Mayr/Resch, Abfertigung neu, 196 ff., Tomandl/Achatz/Mazal, Abfertigung Neu, 121 ff.
Übersicht
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I. Kapitalgarantie
1
In den Erläuterungen zur RV zu der in § 24 Abs. 1 geregelten Kapitalgarantie wird zunächst grundlegend festgehalten, dass entsprechend den „ 14 Eckpunkten“ der Sozialpartnereinigung im BMS VG ein Sicherungsmechanismus für das Abfertigungskapital vorgesehen werden soll. Das Mindestausmaß dieser Sicherung stellt die so genannte Kapitalgarantie dar. Der Anwartschaftsberechtigte hat dabei einen Anspruch auf die Summe jener vom Arbeitgeber geleisteten Beitragsteile, die der BV-Kasse auch tatsächlich zugeflossen sind (Zuflussprinzip).
2
Damit ist dem Anwartschaftsberechtigten von der BV-Kasse eine Bruttokapitalgarantie zu gewährleisten. Die Kapitalgarantie umfasst
die Summe der dieser BV-Kasse zugeflossenen Abfertigungsbeiträge zuzüglich
eine...