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Neubauer, Walter Rath, Erwin Hofbauer, Josef Choholka, Herbert

BMSVG | Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz

Kommentar

1. Aufl. 2008

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Dokumentvorschau
Neubauer, Walter Rath, Erwin Hofbauer, Josef Choholka, Herbert - BMSVG | Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz

§ 22 Schutz von Bezeichnungen

Walter Neubauer/Erwin Rath

Übersicht


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Rz.
I.
Schutz des Begriffes „BV-Kasse“
1- 3
II.
Werbeverbot
4

I. Schutz des Begriffes „BV-Kasse“

1

Nach § 22 Abs. 1 dürfen die Bezeichnungen „Betriebliche Vorsorgekasse“, „BV-Kasse“ oder Wortverbindungen, die diese Bezeichnungen enthalten, im Firmenwortlaut, im Geschäftsverkehr und in der Werbung nur von BV-Kassen oder von an diesen mittelbar oder unmittelbar beteiligten Unternehmen zum Zweck der Vermittlung von Betrieblichen Vorsorgekassengeschäften verwendet werden.

Diese Bestimmung orientiert sich an den Regelungen des § 94 BWG sowie § 43 PKG und ergänzt die firmenrechtlichen Vorschriften des UGB. Mit dieser Regelung soll ein entsprechender Vertrauensschutz der Öffentlichkeit in Bezug auf BV-Kassen sichergestellt werden.

Als Sonderkreditinstitute sind BV-Kassen nach § 94 Abs. 1 BWG auch berechtigt, die in dieser Bestimmung genannten geschützten Bezeichnungen zu führen. Nach dieser Regelung dürfen die Bezeichnungen „Bank“, „Bankier“ oder eine Bezeichnung, in d...

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