BMSVG | Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz
1. Aufl. 2008
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 20 Eigenmittel
Schrifttum
Binder/Schifko, Abfertigung Neu2, 181 f.; Gruber/Schöngrundner, Abfertigung NEU2, 88 ff.; Kristen/Pinggera/Schön, Abfertigung NEU, 121 ff.; Leutner/Achitz/Farny/Wöss, Abfertigung neu, 128 ff.; Martinek/ Michelitsch in Mitarbeitervorsorgekasse, 38 f.; Mayr/Resch, Abfertigung neu, 181 ff., Tomandl/Achatz/Mazal, Abfertigung Neu, 111 ff.
Übersicht
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz. | |||||
I. | Grundsätzliches zu den Eigenmitteln | ||||
II. | Rücklage für die Kapitalgarantie | ||||
III. | Rücklage für die Zinsgarantie | ||||
IV. | Absicherung der Kapital- und Zinsgarantie |
I. Grundsätzliches zu den Eigenmitteln
1
Nach § 20 Abs. 1 muss eine BV-Kasse jederzeit über anrechenbare Eigenmittel gemäß § 23 BWG in Höhe von 0,25 v.H. der Gesamtsumme der Abfertigungsanwartschaften verfügen.
Neben den Eigenmittelbestimmungen des § 20 Abs. 2 und 3 sind auch die Eigenmittelbestimmungen des BWG mit der Maßgabe der Sonderbestimmung des § 3 Abs. 7 BWG auf die BV-Kassen anwendbar. Das Grundkapital der BV-Kasse wird im BWG für die BVKasse mit 1,5 Millionen € festgelegt. § 3 Abs. 7 BWG legt fest, dass auf Kreditinstitute, die zum Betrieb des Mitarbeitervorsorgekassengeschäfts berechtigt sind, § 5 Abs. 1 Z 5 BWG (Voraussetzungen für die Erteilung der Konzzession) mit der Maßgabe anzuwenden ist, dass an die Stelle...