BMSVG | Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz
1. Aufl. 2008
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§ 19 Rechtsform und Geschäftsbeschränkungen
Schrifttum
Binder/Schifko, Abfertigung Neu2, 181 f.; Blume/Höllerer in Mitarbeitervorsorgekasse, 106 ff.; Gruber/ Schöngrundner, Abfertigung NEU2, 88 ff.; Kristen/Pinggera/Schön, Abfertigung NEU, 118 ff.; Leutner/ Achitz/Farny/Wöss, Abfertigung neu, 127 ff.; Mayr/Resch, Abfertigung neu, 179 ff.; Tomandl/Achatz/Mazal, Abfertigung Neu, 109 f.
Übersicht
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Rz. | |||||
I. | Rechtsform der BV-Kasse | ||||
II. | Einschränkung der Geschäftstätigkeit | ||||
III. | Beteiligung von BV-Kassen an anderen Unternehmen |
I. Rechtsform der BV-Kasse
1
Das Betriebliche Vorsorgekassengeschäft darf nur von Aktiengesellschaften oder von Gesellschaften mit beschränkter Haftung betrieben werden. Damit sind auf BV-Kassen neben dem BMSVG und dem BWG v.a. das AktG, das GmbHG sowie das UGB anzuwenden.
Derzeit bestehen neun BV-Kassen, von denen acht BV-Kassen als Aktiengesellschaften und die BUAK-BV-Kasse als GmbH ausgestaltet sind:
BAWAG Allianz Mitarbeitervorsorgekasse AG, J:: +43 (0)1 87807-80181, Internet: www.bawag-allianz-mvk.at
APK-Mitarbeitervorsorgekasse AG, J:: +43 (0)1 712 99 80, 80-55,
Hotline (österreichweit): 0810-810-275; Internet: http://www.apk-mvk.at
BONUS Mitarbeitervorsorgekassen AG, J:: +43 (0)1 994 99 74-0...