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PV-Info 2, Februar 2015, Seite 27

Kinderbetreuungsgeld und partnerschaftliche Erziehung

Christa Kocher

In einem aufsehenerregenden Urteil ermöglicht der OGH den Wechsel beim Bezug von Kinderbetreuungsgeld auch all jenen, die nicht dem klassischen Familienbild entsprechen. Gleichgeschlechtliche und heterosexuelle Partner können sich unter bestimmten Voraussetzungen mit dem leiblichen Elternteil beim Bezug von Kinderbetreuungsgeld abwechseln. Mit einer eleganten rechtlichen Lösung trägt der OGH damit den geänderten Familienverhältnissen unserer Zeit Rechnung ().

Sachverhalt

Die Klägerin ist mit der leiblichen Mutter des Kindes verpartnert. Sie wohnen mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt und besorgen die Pflege und Erziehung des Kindes gemeinsam. Die Klägerin ist österreichische Staatsbürgerin und ihr Lebensmittelpunkt liegt in Österreich.

Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld

Ein Elternteil hat Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld für sein Kind. Dem leiblichen Elternteil gleichgestellt sind Adoptiveltern und Pflegeeltern. Was aber, wenn der Partner des leiblichen Elternteiles – egal, ob gleichgeschlechtlich oder heterosexuell – auch Kinderbetreuungsgeld beziehen möchte? „Geht nicht“, meinte die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, „doch, da...

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