BMSVG | Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz
1. Aufl. 2008
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§ 18 Betriebliche Vorsorgekassen
Schrifttum
Binder/Schifko, Abfertigung Neu2, 181 f.; Blume/Höllerer in Mitarbeitervorsorgekasse, 105 ff.; Gruber/ Schöngrundner, Abfertigung NEU2, 88 ff.; Kristen/Pinggera/Schön, Abfertigung NEU, 111 ff.; Martinek/ Michelitsch in Mitarbeitervorsorgekasse, 37 ff.; Leutner/Achitz/Farny/Wöss, Abfertigung neu, 124 ff.; Mayr/ Resch, Abfertigung neu, 177 ff., Strasser in Rummel ABGB, § 1002, RZ 42 ff.; Tomandl/Achatz/Mazal, Abfertigung Neu, 108 f.
Übersicht
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Rz. | ||||||
I. | Begriff und Funktion der BV-Kasse | |||||
A. | Vorbemerkungen | |||||
B. | Rechtliche Ausgestaltung der BV-Kasse | |||||
II. | Funktion der offenen Treuhandverwaltung in der BV-Kasse | |||||
III. | Begriff und Funktion der BVK-Leitzahl |
I. Begriff der BV-Kasse
A. Vorbemerkungen
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In der Sozialpartnereinigung zur Abfertigung neu aus dem Jahre 2001 war hinsichtlich der Frage der das Abfertigungsgeschäft durchführenden Institution festgelegt worden, dass die Einzahlung (der Abfertigungsbeiträge) in eine Kasse, insb. im Banken- oder Versicherungsbereich, die im Zusammenwirken von Arbeitgeber und Betriebsrat ausgewählt wird, erfolgen soll. Branchenkassen sollen über den Weg von Kollektivverträgen möglich sein, wenn dadurch kein Eingriff in bestehen...