BMSVG | Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz
1. Aufl. 2008
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 12 Beendigung des Beitrittsvertrages und Wechsel der BV-Kasse
Schrifttum
Binder/Schifko, Abfertigung Neu2, 55 ff.; Gruber/Schöngrundner, Abfertigung NEU2, 133 ff.; Kristen/Pinggera/Schön, Abfertigung NEU, 76 ff.; Leutner/Achitz/Farny/Wöss, Abfertigung neu, 106 ff.; Mayr/Resch, Abfertigung neu, 122 ff.; Tomandl/Achatz/Mazal, Abfertigung Neu, 80 ff.
Übersicht
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz. | ||||||
I. | Voraussetzungen für die Beendigung des Beitrittsvertrages | |||||
A. | Rechtswirksamkeit der Beendigung | |||||
B. | Arten der Beendigung des BeitrittsvertragesXS | |||||
C. | Beendigung des Beitrittsvertrages für alle Anwartschaftsberechtigten | |||||
D. | Termine und Fristen für die Beendigung des Beitrittsvertrages | |||||
E. | Betriebsübergang | |||||
II. | Übertragung der Abfertigungsanwartschaft auf eine andere BV-Kasse | |||||
III. | Voraussetzungen für den Wechsel der BV-Kasse auf arbeitsrechtlicher Ebene |
I. Voraussetzungen für die Beendigung des Beitrittsvertrages
1
In den Erläuterungen zur RV 1131 wird zu den Voraussetzungen für den Wechsel der BV-Kasse Folgendes festgehalten: „Sowohl dem Arbeitgeber als auch der MV-Kasse soll der Wechsel der MV-Kasse möglich sein. Da die Beitragsleistung im Gesetz zwingend vorgesehen ist, muss auch jeder Arbeitgeber mit einer MV-Kasse einen Beitritts...