BMSVG | Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz
1. Aufl. 2008
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§ 11 Beitrittsvertrag und Kontrahierungszwang
Schrifttum
Binder/Schifko, Abfertigung Neu2, 53 ff.; Gruber/Schöngrundner, Abfertigung NEU2, 108 ff.; Kristen/Pinggera/Schön, Abfertigung NEU, 69 ff.; Leutner/Achitz/Farny/Wöss, Abfertigung neu, 102 ff.; Mayr/Resch, Abfertigung neu, 111 ff.; Rummel, ABGB, § 16 Rz. 31, § 861 Rz. 10, § 879, Rz. 83; Tomandl/Achatz/Mazal, Abfertigung Neu, 75 ff.; Zarbach in Mitarbeitervorsorgekasse, 53 ff.
Übersicht
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Rz. | ||||||
I. | Funktion und Inhalt des Beitrittsvertrages | |||||
A. | Grundsätzliches zum Beitrittsvertrag | |||||
B. | Inhalt des Beitrittsvertrages | |||||
II. | Kontrahierungszwang | |||||
III. | Gerichtliche Festsetzung der Höhe der Verwaltungskosten |
I. Funktion und Inhalt des Beitrittsvertrages
A. Grundsätzliches zum Beitrittsvertrag
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In den Erläuterungen aus der RV 1131 wird zum Beitrittsvertrag zunächst festgehalten, dass dieser Vertrag die rechtliche Grundlage des Beitritts des Arbeitgebers zu einer BV-Kasse ist. Konkreter: ein rechtswirksamer Beitritt eines Arbeitgebers zu einer BV-Kasse bedarf eines Beitrittsvertrages zwischen Arbeitgeber und BV-Kasse. Dies bedeutet im Weiteren, dass ein nicht ordnungsgemäß zustandegekommener Beitrittsvertrag oder ein Beitrittsvertrag, der mit Nichtigkeit b...