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SWI 1, Jänner 2015, Seite 45

VwGH setzt Schlusspunkt in der Diskussion zur Abgrenzung von Einkünften als unternehmerisch oder selbständig im DBA Liechtenstein

Steht eine Tätigkeit, die isoliert an sich als Ausübung eines freien Berufs anzusehen wäre, mit einem Gewerbebetrieb in engstem sachlichem und wirtschaftlichem Zusammenhang, so verliert sie ihre Selbständigkeit, es sei denn, die gewerbliche Tätigkeit tritt als untergeordnet in den Hintergrund

Sachverhalt: Der Steuerpflichtige, ein Journalist, Texter und Drehbuchautor, war in den Streitjahren in Österreich ansässig und betrieb in Liechtenstein ein Büro (Betriebsstätte/feste Einrichtung). Er führte in seiner Einkommensteuererklärung für 2005 und 2006 Einkünfte aus Liechtenstein als unter Progressionsvorbehalt steuerbefreite Auslandseinkünfte an und ordnete sie zur Gänze Art 14 DBA Liechtenstein, der Verteilungsnorm für freie Berufe, zu. Für Art 14 normiert das DBA die Befreiungsmethode. Demgegenüber subsumierte das Finanzamt Teile der Einkünfte als unter Art 7 DBA Liechtenstein fallend und besteuerte diese Einkünfte somit in Österreich unter Anrechnung der in Liechtenstein gezahlten Steuern. Hinsichtlich einer möglichen Trennbarkeit der Einkünfte führte das Finanzamt aus, dass bei einer teils freiberuflichen, teils gewerblichen Tätigkeit eine getrennte Zuordnung vorzunehmen sei, sofern eine Trennung möglich erscheine. Der Steuerpf...

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